Betreuungsangebote

„Um große Aufgaben zu erfüllen, musst Du entschlossen sein, um kleine Aufgaben zu erfüllen, musst Du aufmerksam sein.
Um schwierige Aufgaben zu erfüllen, musst Du geduldig sein, denn alles braucht seine Zeit.“
Aus China

Wir bieten

Stundenweise Betreuung durch Ehrenamtliche oder Alltagsbegleiter

Sie müssen dringend zu einem Arzttermin, aber können Ihren Angehörigen nicht über diese kurze Zeit alleine lassen? Wir sind für Sie da! Unsere geschulten Ehrenamtlichen oder eine unserer Alltagsbegleiterinnen betreuen den Angehörigen in seiner vertrauten Häuslichkeit, sind für ihn da, spielen, lesen vor oder fördern ihn noch nach seinen Möglichkeiten und Vorlieben. Natürlich ist es auch möglich jede Woche zu festen Zeiten einen Termin zur Betreuung auszumachen, damit Sie als Angehöriger entlastet sind und sich auch einmal eine kleine Atempause gönnen können.

Basale Stimulation (BS)

Dies ist ein Konzept zur Gesundheitsförderung. Durch die basale Berührung mittels Waschungen, Massagen, medizinischen Einreibungen, Atemübungen, passiven und aktiven Bewegungsübungen und über gemeinsames Singen werden die Sinnesorgane stimuliert. Sie dient beispielsweise der Entspannung oder Linderung von Schmerzen.
Bei einer Pflegeeinstufung können die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden – wir beraten Sie hierzu gerne.
 

Betreuungsgruppen "Vergissmeinnicht" für demenzkranke und altersvergessliche Menschen

Coronabedingt sind die Betreuungsgruppen aktuell pausiert. 

  • montags in der Sozialstation, Blankenloch 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
  • mittwochs in der Sozialstation, Blankenloch 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
  • freitags in der Sozialstation, Blankenloch 10.00 Uhr - 14.00 Uhr

Eine Abrechnung der Kosten über die Pflegekasse ist bei Einstufung möglich – wir beraten Sie gerne. Bitte beachten Sie den Anhang am Seitenende, in welchem Sie weitere Informationen zu unseren Gruppen und unserem Konzept finden.

Finanzierung

Folgende Kostenträger helfen Ihnen bei der Finanzierung unserer Leistungen:

Ihre Pflegeversicherung

  • wenn die Voraussetzungen für einen Zuschuss zum Pflegeaufwand in Form eines Pflegegrades gegeben sind.
  • Selbst Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125€/monatlich. Wenn Sie uns, als anerkannte Sozialstation als Unterstützung benötigen, erhalten Sie eine Kostenerstattung von Ihrer Pflegekasse bis zu diesem Betrag. 

Das Sozialamt

  • wenn die Pflegeversicherungen zur Zahlung verpflichtet sind, aber das Sozialamt diese Kosten übernehmen kann und das Familieneinkommen oder Vermögen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt

Sie selbst

  • wenn Sie nicht versichert sind
  • wenn Pflegeversicherung oder Sozialamt nicht zahlen
  • wenn Sie notwendige, aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen aufgeführte Leistungen in Anspruch nehmen möchten

Doch sicher ist:

Niemand muss auf die notwendige Hilfe der Sozialstation verzichten. Rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne!

 

 

Aktuelles & Jobs

(Teilzeit: 60%, 23,40h/Woche bis 80%, 31,20h/Woche)
Du bist empathisch - pflichtbewusst - wissbegierig? Dann werde Teil unseres Teams!
Nach fünf Jahren Berufserfahrung als Bezugspflegefachkraft in unserer Sozialstation, ist Anna mit Unterstützung unserer Pflegedienstleitung und Geschäftsführung, den Schritt gegangen, sich weiter zu qualifizieren.
Unsere jährliche Winterfeier führte uns im Januar in das Hotel Ritter nach Büchenau.
Seit 2011 als Pflegefachkraft für unsere Patienten in Spöck und mehr als fünf Jahre als Beraterin für Familien von Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit tätig, verabschieden wir unsere Kollegin Anita Kunz in den Ruhestand.
Das Schöne am Frühling ist, dass er immer gerade dann kommt, wenn man ihn braucht. (Jean Paul)