Pflegeberatung in der Sosta – Interview mit Sr. Anita

Anita, du bist seit fünf Jahren als Pflegeberaterin für unsere Patienten im Einsatz.

Welchen Patienten / Angehörigen empfiehlst du deine Beratung?

Grundsätzlich kann jeder Interessierte wohnhaft in Stutensee oder Weingarten einen Beratungstermin erhalten. Pflegebedürftige die ausschließlich durch ihre Angehörigen versorgt werden (sog. Pflegegeldempfänger), müssen den Pflegekassen bei Pflegegrad 2 oder 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 oder 5 vierteljährlich die Beratung durch einen anerkannten Pflegedienst nachweisen. Wie bei allen anderen Pflegegraden, werden auch bei Pflegegrad 1 die Kosten der Beratung von der Pflegekasse übernommen. Zu beachten ist, dass mit Versäumnis des Nachweises eine Pflegegeldkürzung oder sogar die Einstellung der Zahlung verbunden ist.

Was ist Inhalt deiner Beratung?

Ich erläutere die Ansprüche die Pflegebedürftige gegenüber der Pflegekasse haben. Gemeinsam wird die Pflegesituation erfasst und individuell zu Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Hilfsmittel sowie weitere Hilfen) beraten. Auch die Aufklärung zur Selbstpflege der Pflegepersonen, wie rückenschonendes Arbeiten oder soziale Fragen können Beratungsinhalte sein.

 

Wie kann ein Termin mit dir vereinbart werden?

Die telefonische Terminvergabe erfolgt täglich zu unseren Öffnungszeiten (MO-DO 8.00-15.30 Uhr, FR 8.00-14.30 Uhr) durch das Büro. Ich besuche den Pflegebedürftigen dann in seiner Häuslichkeit, um vor Ort die Gegebenheiten beurteilen und konkrete Hilfsangebote anbieten zu können. Vor Ort wird der Nachweis für die Pflegekassen erstellt und unterzeichnet, danach rechnet die Sosta den Einsatz mit der zuständigen Pflegekasse ab, Privatversicherte erhalten die Rechnung von uns.

Vielen Dank Anita, für Rückfragen kontaktieren Sie uns gern.


Zurück zur Übersicht